
In meiner täglichen Arbeit als unabhängiger Haartransplantations-Berater höre ich immer wieder erschütternde Geschichten von Patienten, die nach einer Haartransplantation mit gravierenden Problemen zurückbleiben:


- Unnatürliche Haarlinien
- Narben und massive Ausdünnungen im Spenderbereich
- Wachstumsprobleme und psychische Belastungen
Die große Frage, die sich viele dann stellen: Habe ich überhaupt eine rechtliche Handhabe, wenn bei einer Haartransplantation grobe Fehler gemacht wurden?
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus Deutschland zeigt ganz klar: Ja, die gibt es!
Dank meines langjährigen Kontakts zum erfahrenen Medizinrechtsanwalt Christoph Bomke (Berlin), der bereits zahlreiche Patienten nach misslungenen Haartransplantationen erfolgreich vertreten hat, konnte ich ein hochinteressantes aktuelles Urteil einsehen, das ich hier — anonymisiert — veröffentlichen darf:
Hier den Beschluss des OLG Hamm als PDF einsehen und downloaden
Der Fall: Haartransplantation größtenteils durch Hilfspersonal durchgeführt
In dem nun entschiedenen Fall ging es um eine Haartransplantation mittels FUE-Methode. Der Patient klagte, weil weite Teile der Entnahme und auch das Setzen der Empfängeröffnungen nicht durch einen Arzt, sondern durch medizinische Hilfskräfte ohne ärztliche Qualifikation vorgenommen wurden. Die Folgen:
- Massive Ausdünnung des Spenderbereiches (sichtbare „Mottenschäden“)
- Psychische Belastung des Patienten
- Dauerhafte optische Einschränkungen
Besonders brisant: Der Patient war bis dahin davon ausgegangen, dass ein Arzt die entscheidenden Schritte selbst durchführt. Eine korrekte und vollständige Aufklärung darüber, wer genau welche Schritte übernimmt, fand nachweislich nicht statt.
Die klare Entscheidung des Gerichts
- Die Haartransplantation war behandlungsfehlerhaft.
- Die Entnahme der Grafts sowie das Setzen der Slits sind ärztliche Kernleistungen, die in Deutschland nicht an Hilfspersonal delegiert werden dürfen — auch nicht bei der FUE-Methode.
- Selbst vermeintlich „branchenübliche“ Abläufe entbinden nicht von dieser Pflicht.
- Das Gericht stützte sich dabei auch auf Leitlinien der ISHRS und auf die Gutachten erfahrener Haarchirurgen, u.a. von Dr. Neidel.
- Der Kläger erhielt 8.000 Euro Schmerzensgeld sowie die vollständige Rückzahlung des Honorars i.H.v. 6.000 Euro + die Kosten der Revisionen/Korrekturbehandlungen, die sich wahrscheinlich auf wenigstens 20.000,00 Euro belaufen werden, im Feststellungswege zugesprochen.
- Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Klinik auch für zukünftige materielle und immaterielle Schäden haftet.
Besonders bemerkenswert: Selbst ein Privatgutachten der Klinik durch den Juristen Prof. Dr. Katzenmeier, das versuchte, die Delegation zu rechtfertigen, wurde vom Gericht klar zurückgewiesen. Derartige rein rechtliche Konstruktionen können medizinische Fachfragen nicht ersetzen.
Auch international geregelt: ISHRS zur Ärztepflicht
Die International Society of Hair Restoration Surgery (ISHRS) betont in ihrer offiziellen Stellungnahme, dass folgende Schritte ausschließlich von lizenzierten Ärzt:innen ausgeführt werden sollten:
- Diagnose des Haarausfalls
- Operationsplanung
- Durchführung der Lokalanästhesie
- Entnahme der follikulären Einheiten (FUE oder FUT)
- Anlegen der Empfängersites (Slits)
- Management medizinischer Komplikationen
Diese Position deckt sich mit den Vorgaben deutscher Gerichte und verstärkt die Bedeutung des ärztlichen Handelns in der Haarchirurgie.
Hinweis für Patienten in der Schweiz
Auch in der Schweiz gelten Haartransplantationen rechtlich als medizinische Eingriffe, bei denen bestimmte Schritte ausschließlich von approbierten Ärzten vorgenommen werden dürfen. In einer SRF-Reportage wurde dies jüngst deutlich thematisiert. Die Vereinigung der Kantonsärztinnen und -ärzte stellt klar, dass insbesondere die lokale Betäubung und der eigentliche Eingriff „typische ärztliche Tätigkeiten“ darstellen, die nicht delegiert werden dürfen.
Kompetente rechtliche Unterstützung für Betroffene
Für Betroffene von misslungenen Haartransplantationen ist es enorm wichtig, sich frühzeitig kompetenten medizinrechtlichen Beistand zu holen.
Rechtsanwalt Christoph Bomke vertritt seit vielen Jahren Patienten, die durch fehlerhafte Haartransplantationen geschädigt wurden.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten direkt auf seiner Webseite: haartransplantation-geschaedigte.de
Passend dazu: Experteninterview mit Rechtsanwalt Christoph Bomke
Bereits Anfang 2024 konnte ich mit Rechtsanwalt Bomke persönlich in Berlin ein ausführliches Interview zu genau diesen Themen führen: Misslungene Haartransplantation Deutschland: Geld zurück bei Pfusch? Rechtsanwalt Bomke klärt auf!. Hier besprechen wir unter anderem:
- Wer darf in Deutschland was bei einer Haartransplantation machen?
- Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
- Welche Ansprüche haben Patienten bei Pfusch?
- Aufklärungspflichten: Was muss der Patient vorher wissen?
- Wie sieht die Lage bei Haartransplantationen im Ausland aus?
Hier das vollständige Video-Interview:
Inhaltsverzeichnis des Interviews:
00:58 Ist die Anzahl von verpfuschten Haartransplantationen ansteigend & welches sind die häufigsten Fehler?
03:59 Wer darf was machen? Ärzte vs. Assistenten
07:31 Aufklärungspflichten vor der Operation
10:05 Aufklärung direkt vor dem Eingriff
13:02 Haftung & Versicherung
22:52 Ansprüche nach Pfusch
30:19 Prozesskosten & Rechtsschutzversicherung
33:02 Wichtige Ratschläge vom Medizinrechtler
Ergänzend lesenswert:
- Aufklärung und Nachsorge – Fehler und Gefahren bei der Haartransplantation (Dr. Neidel)
- Qualitätssicherung bei FUE-Haartransplantationen (Der niedergelassene Arzt)
- Bundesverwaltungsgericht: Heilpraktiker dürfen kein Blut für Eigenblutprodukte abnehmen
Weitere mediale Einordnung

Am 25. Juni 2025 wurde ich im Rahmen eines Interviews von Blick.ch, einer der größten Schweizer Tageszeitungen, als unabhängiger Experte zur aktuellen Entwicklung und insbesondere betreffend den Risiken von Haartransplantationen befragt.
In dem Artikel „Haartransplantationen trenden – ein Experte über Chancen und Risiken (Bezahlschranke)“ warne ich vor der zunehmenden Verharmlosung und Kommerzialisierung des Eingriffs – insbesondere im Ausland, aber auch zunehmend nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz.
Auch in einem weiteren Artikel derselben Ausgabe wurde ich mit einem kurzen Statement zitiert, u. a. zur hohen Zahl von Auslandsbehandlungen aus Kostengründen: https://www.blick.ch/schweiz/haartransplantationen-boomen-betroffene-erzaehlen-es-war-reine-folter-heute-bekomme-ich-viele-komplimente-id20990849.html
Mein Fazit:
- Patienten sollten vor einer Haartransplantation genau klären, wer die entscheidenden medizinischen Schritte durchführt.
- „Techniker-Teams“ ohne Arzt dürfen in Deutschland keine chirurgischen Kerneingriffe übernehmen — auch nicht bei FUE.
- Bei massiven Behandlungsfehlern bestehen durchaus gute rechtliche Chancen auf Schadenersatz.
Ein großer Dank an Rechtsanwalt Christoph Bomke für seine Arbeit und die Unterstützung betroffener Patienten!